AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Vertrag, den wir mit Ihnen („Auftraggeber“) über die von uns angebotenen Leistungen abschließen. Sie gelten auch zukünftig, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert für künftige Verträge vereinbart werden. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.Unsere Leistungen

(1) Unter der Marke „Tunari™“ erbringen wir Kommunikationsdienstleistungen, wie z.B. Strategie-, Werbe-, IT- und Marketingberatung, Produktion, Konzeption, Programmierung, Kreation, die Erstellung von Texten, Grafiken, Fotos, Videos, Präsentationen in physischer und digitaler Form – insbesondere Webseiten und digitale Medien –, aber auch deren Verbreitung sowie die Erfolgsmessung der genannten Maßnahmen. Weitere Leistungen sind die Dialogkommunikation und Social Media Management sowie das Marketing über Suchmaschinen. Darüber hinaus erbringen wir Betreuungsleistungen im Bereich des Datenschutzes.

(2) Die rechtliche Konformität der herzustellenden Produkte aufgrund der vom Auftraggeber überlassenen Materialien oder Werbemittel wird von uns nicht geprüft und liegt in Ihrer Verantwortung.

(3) Wir dürfen uns zur Vertragserfüllung der Hilfe Dritter bedienen.

2. Leistungen des Auftraggebers

(1) Zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die im Zusammenhang der Durchführung des Vertrages stehen, haben Sie uns bestmöglich zu unterstützen.

(2) Sie haben uns, sofern notwendig und nicht abweichend vereinbart, die für die Auftragserfüllung erforderliche technische Ausstattung sowie alle zum Zwecke der Durchführung der Leistung erforderlichen oder dienlichen Unterlagen, Daten, Informationen, auch über Marketingziele, Märkte und Produkte, und sonstige Materialien rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wir sind zur streng vertraulichen Behandlung solcher Daten und Informationen verpflichtet.

(3) Notwendige Genehmigungen müssen Sie so rechtzeitig einholen oder erteilen, dass die Realisierung der beauftragten Leistung, nicht beeinträchtigt wird. Die durch nicht rechtzeitig eingeholte, erteilte oder verweigerte Genehmigung entstehenden Mehrkosten oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko werden von Ihnen getragen.

(4) Soweit wir Ihnen leihweise Arbeitsmittel, Unterlagen oder sonstige Materialien zur Verfügung stellen, haben Sie die überlassenen Gegenstände mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Mängel oder Beschädigungen an geliehenen Arbeitsmitteln haben Sie und unverzüglich anzuzeigen. Wir haben die gleichen Pflichten Ihnen gegenüber.

(5) Für Schäden, die Ihnen auf Grund der nicht rechtzeitigen Zurverfügungstellung von Unterlagen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

(6) Sie haben sicherzustellen, dass Rechte Dritter durch die Verwertung, Verarbeitung oder Verbreitung des von Ihnen überlassenen Materials oder der überlassenen Informationen nicht verletzt werden und die ungehinderte ausschließliche Ausübung der Nutzungsrechte, einschließlich der Weiterübertragung durch uns, nicht tangiert wird.

3. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Sie verpflichten sich, geschäftliche Informationen über uns und die mit uns kooperierenden Unternehmen, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und alles Erforderliche zu tun, um eine Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder der dritten Partei schon zuvor bekannt waren.

(2) Für jeden Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen die in Abs.1 genannten Verpflichtungen ist unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 an uns zu zahlen, wobei weiterer Schadenersatz nicht ausgeschlossen wird.

(3) Wir haben die gleichen Pflichten Ihnen gegenüber.

4. Eigenes Marketing

Wir sind im Rahmen des Vertrages zeitlich unbeschränkt gegenseitig berechtigt, unter Beachtung der Bestimmung des § 3 sowie unter Wahrung der jeweiligen gegenseitigen Interessen Promotion- und Marketingmaßnahmen zu betreiben, insbesondere Pressemitteilungen über die Zusammenarbeit, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung zu verfassen und auf der eigenen Webseite und in der Fachpresse zu platzieren.

5. Eigentum / Urheberrecht

(1) Die ausgeführten Dienstleistungen, Arbeiten und sonstigen Produkte sowie die Ihnen zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekte, Kataloge, Modelle, Werkzeuge und anderen Unterlagen wie Dateien und Hilfsmittel, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch für die damit verbundenen Urheberrechte.

(2) Sie haben die in Abs.1 genannten Gegenstände und Daten unverzüglich an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von Ihnen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder Verhandlungen zum Abschluss eines Vertrages von Ihnen oder uns endgültig beendet wurden.

(3) Sie dürfen die in Abs.1 genannten Gegenstände, Unterlagen oder Daten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Dies gilt auch für davon gefertigte Kopien oder Folgeprodukte. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung sind Sie nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Leistungen treten Sie mit Auftragserteilung in Höhe der jeweils an uns bestehenden Verbindlichkeiten an uns ab. Mit dem Abschluss des Vertrages nehmen wir diese Abtretung an.

6. Vergütung

(1) Die Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach dem jeweils zu Grunde liegenden gesonderten schriftlichen Vertrag oder unserem schriftlichen Angebot.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist bei Auftragserteilung eine aconto-Zahlung in Höhe von mindestens 10 % des voraussichtlichen Auftragswertes zu leisten. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können wir weitere angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

(3) Mit Ausnahme der Vorschusszahlungen gemäß Abs. 2 ist die vereinbarte Vergütung mit Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Mietraten und Abonnements sind während der vertraglichen Laufzeit jeweils zum Monatsanfang fällig.

(4) Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Technik sowie für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck oder außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten etc., sind uns gesondert zu erstatten. Im Rahmen des Auftrages anfallende GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden Ihnen netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden. Notwendige oder auf Ihren Wunsch durchgeführte Reisen, beispielsweise zur Überwachung von Arbeiten, werden nach Beleg abgerechnet.

(5) Die vereinbarte Vergütung gilt unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Brechen oder ändern Sie nach Vertragsschluss die Durchführung der Leistung ab, so sind Sie verpflichtet, die bis dahin angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare und Provisionen zu erstatten sowie uns von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere unseren Auftragnehmern, freizuhalten. Bei Stornierung des Auftrages gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass eine Mindestvergütung von 50% der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung zu zahlen ist. Das Vorstehende gilt nicht im Falle einer für die Stornierung oder Änderung des Auftrags ursächlichen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

(6) Handeln sie auf fremde Rechnung, so bleiben Sie uns gegenüber in der Haftung, bis die Zahlung Ihres Auftraggebers an uns erfolgt ist.

(7) Sofern nicht abweichend vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer (BDG) und dem Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA).

(8) Für Sie wie für uns gilt: Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Haftung

(1) Wir haften

– nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, uneingeschränkt;

– für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, uneingeschränkt, sowie

– für Schäden, die auf Arglist oder vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(2) Unsere Haftung und die Haftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz wird im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich der Höhe auf die vereinbarte Gesamtvergütung und auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt.

(3) Für schadenverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen eines Netzbetreibers eingetreten sind oder auf einer Nichterreichbarkeit von Webportalen basiert, haften wir nur in dem Umfang, wie der Betreiber der Netze oder des Portals im Rahmen der zu Grunde liegenden Verordnungen oder mit uns abgeschlossenen Verträge seinerseits uns gegenüber haftet.

(4) Ansprüche auf Schadenersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich der Anspruch ergibt.

(5) Soweit wir ausschließlich mit der Verbreitung von Werbemitteln beauftragt sind, ist jegliche Haftung, die nicht ursächlich mit unserer Leistung, sondern mit der Beschaffenheit der Werbemittel zusammenhängt, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Verwertung und Nutzung von jeglichem Material und Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Sie verpflichten sich, uns, unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen von jeglichen Schäden, die durch ein solches Werbemittel entstanden sind oder noch entstehen, freizuhalten sowie uns und das von uns eingesetzte eigene oder fremde Personal zu entschädigen und von allen Regressansprüchen durch Urteile, Maßnahmen von Verwaltungsbehörden, Zahlungen und Kosten gleich welcher Art, insbesondere Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch den Auftrag veranlasst worden sind, schadlos zu halten. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8. Schlussbestimmungen

(1) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der in Textform geschlossene Vertrag oder der schriftlich angenommene Auftrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Erklärungen vor Vertragsabschluss werden nicht Gegenstand des Vertrages, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag schriftlich fixiert werden.

(2) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(3) Mit Ausnahme unserer im Handelsregister genannten Vertreter ist niemand berechtigt, mündliche Abreden zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vom Vertragstext selbst abweichen.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(5) Gerichtsstand ist Berlin.

(6) Für den Fall, dass Regelungen, Bestimmungen, Formulierungen oder Texte dieser AGB oder eines zu Grunde liegenden Vertrages auch nur teilweise unwirksam sind, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Falle einvernehmlich die unwirksamen Regelungen durch wirksame und dem Sinn und Vertragszweck am nächsten kommende entsprechende Regelungen ersetzen.